Mittwoch, 2. April 2014

Die Wanderhure im Landgericht

Ich hab es noch! Unter dem alten Titel, der per Gerichtsbeschluss verboten wurde. "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" darf nicht mehr so heißen, weil Droemer Knaur, "mein" Verlag und der der "Wanderhure" dagegen geklagt hat. Ist ja auch logisch. Wanderhure ist eine geschützte Berufsbezeichnung. So wie Cowboy, Gendarm, Mörder oder geiles Luder. Da werden die deutschen Gerichte viel zu tun haben, wenn alle Verlage von Western, Krimis und Erotischer Literatur jetzt von Klagen überrollt werden. Um mich vor eventuellen Klagen zu schützen, betone ich, dass ich mich über diese Thema auf keinen Fall lustig mache! Ich find's zum Heulen! 

"Die Wanderhure" hat auf jeden Fall Aufmerksamkeit bekommen. Julius Fischer erst recht. So hat Droemer Knaur unfreiwillig Werbung gemacht für den, den sie verdammen und sein Buch zur "Blauen Mauritius" der Wanderhurenbücher erhoben. Gut, dass ich eine von ihnen in meiner Briefmarken-, ähm, Büchersammlung habe. ;-)

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